Volkseigentum

Volkseigentum
Vermögen des Staates wurde in der DDR als V. bezeichnet; es unterlag besonderen Bindungen. Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands gibt es nur noch den Eigentumsbegriff des BGB.
- Vgl. auch  Vermögensgesetz,  Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

Lexikon der Economics. 2013.

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